Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen

Entwurf des Berichts zur Corona Maßnahmen Evaluierung, der u.a. der Süddeutschen Zeitung bereits vorliegt:
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-massnahmen-1.5599050?reduced=true

Bitte berücksichtigen sie die Dringlichkeit der Angelegenheit. Der Entwurf wird bereits in der Presse und "in Fachkreisen" diskutiert - die Bürger und Bürgerinnen haben also ein Anrecht, hier schnellstmöglich Transparenz zu bekommen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    307,50 Euro
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entwurf des Beric…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
8. Juni 2022 10:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entwurf des Berichts zur Corona Maßnahmen Evaluierung, der u.a. der Süddeutschen Zeitung bereits vorliegt: https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-massnahmen-1.5599050?reduced=true Bitte berücksichtigen sie die Dringlichkeit der Angelegenheit. Der Entwurf wird bereits in der Presse und "in Fachkreisen" diskutiert - die Bürger und Bürgerinnen haben also ein Anrecht, hier schnellstmöglich Transparenz zu bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250855/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
9. Juni 2022 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Ge…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
10. Juni 2022 14:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Ein Zwischenbericht liegt uns nicht vor. Die Sachverständigenkommission nach § 5 Absatz 9 IfSG arbeitet unabhängig. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sie behaupten also, die Vorabversion der Maßnahmenevaulierung liegt der Presse vor…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
10. Juni 2022 16:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sie behaupten also, die Vorabversion der Maßnahmenevaulierung liegt der Presse vor, aber nicht dem BMG? Das ist wenig glaubwürdig. Nochmals zur Klarstellung, es geht um die von der SZ zitierte Vorabversion der Maßnahmenevaluierung: https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-massnahmen-1.5599050?reduced=true Bitte legen sie ersatzweise sämtliche Emailkommunikation ihres Hauses mit der Sachverständigenkommission nach § 5 Absatz 9 IfSG zur Maßnahmenevaluierung offen. Unsere Bürgerinnen und Bürger dürfen hier Transparenz erwarten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250855/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage, die als neuer IFG Antrag gewertet word…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
11. Juli 2022 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage, die als neuer IFG Antrag gewertet worden ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags teile ich Ihnen mit, dass der In…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
10. August 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags teile ich Ihnen mit, dass der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des mittleren Dienstes auf 2,5 Stunden, für Angehörige des höheren Dienstes auf 2,5 Stunden und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 2 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 307,50 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine Unverschämtheit hierfür so hohe Gebühren zu verlangen, wir sprechen hi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
20. August 2022 09:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine Unverschämtheit hierfür so hohe Gebühren zu verlangen, wir sprechen hier ja von einem Dokument das einfach nur gefunden und übermittelt werden muss. Es ist klar, dass sie das nur tun, um dem Bürger die ihm zustehende Transparenz zu verweigern. In Anbetracht dessen und, da der finale Bericht ja mittlerweile vorliegt, ziehe ich meine IFG Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250855/

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Bundesministerium für Gesundheit
Ich bin derzeit nicht erreichbar und kann Ihre Nachricht voraussichtlich frühestens am Montag, den 29. August 2022…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Ihr IFG-Antrag: Zwischenbericht der Evaluierung der Corona-Maßnahmen [#250855]
Datum
20. August 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin derzeit nicht erreichbar und kann Ihre Nachricht voraussichtlich frühestens am Montag, den 29. August 2022 lesen. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Nachricht bitte an die Funktionspostfächer <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> (in Angelegenheiten des Informationsfreiheitsrechts). Ihre Nachricht wird nicht automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen