Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2022
  • Frist
    11. Januar 2023
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Zwischenbericht Expert:innenkommision Enteignung [#265034]
Datum
9. Dezember 2022 10:07
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265034/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Antrag nach § 3 Absatz 1 IFG Berlin Sehr <<entfernt>>, mit E-Mail vom 09.12.2022 beantragten Sie gemä…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Antrag nach § 3 Absatz 1 IFG Berlin
Datum
20. Dezember 2022 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <<entfernt>>, mit E-Mail vom 09.12.2022 beantragten Sie gemäß § 3 Absatz 1 IFG Berlin die Zusendung des Zwischenberichts der Kommission zum Volksentscheid "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" in elektronischer Form. Der Zwischenbericht vom 14.12.2022 wurde am 15.12.2022 in einem Pressegespräch vorgestellt und ist seither auf der Webseite der Kommission Expertenkommission zum Volksentscheid "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" - Berlin.de<https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/> unter "Downloads" verfügbar. Außerdem ist der Zwischenbericht dieser E-Mail angefügt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen