Zwischenbescheid der Arbeitsagentur in Nahtlosigkeitsfällen (Alg)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

liegt bei Aussteuerungsfällen ein Alg-Antrag komplett bei der Agentur vor, das Gutachten des Arztes der Agentur ist aber noch nicht erstellt, werden scheinbar Zwischenbescheide an Antragsteller versandt. In Foren habe ich gelesen, dass dabei auf die Beantragung von Alg-II hingewiesen wird, was teilweise zu Entsetzen führt.
Ich denke, dass es sich nur um einen vorsorglichen Hinweis handelt, falls der Antragsteller für 6 Monate nicht leistungsfähig ist und kein Alg I erhält. Wäre für mich verständlich.

Bitte teilen Sie mir mit,
ob es ein entsprechendes Standardschreiben mit diesem Hinweis gibt und senden Sie mir dies bitte im Rahmen des IFG zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, liegt bei Aussteuerungsfällen ein Alg-Antrag komplett…
An Agentur für Arbeit Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwischenbescheid der Arbeitsagentur in Nahtlosigkeitsfällen (Alg) [#255910]
Datum
29. Juli 2022 17:53
An
Agentur für Arbeit Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, liegt bei Aussteuerungsfällen ein Alg-Antrag komplett bei der Agentur vor, das Gutachten des Arztes der Agentur ist aber noch nicht erstellt, werden scheinbar Zwischenbescheide an Antragsteller versandt. In Foren habe ich gelesen, dass dabei auf die Beantragung von Alg-II hingewiesen wird, was teilweise zu Entsetzen führt. Ich denke, dass es sich nur um einen vorsorglichen Hinweis handelt, falls der Antragsteller für 6 Monate nicht leistungsfähig ist und kein Alg I erhält. Wäre für mich verständlich. Bitte teilen Sie mir mit, ob es ein entsprechendes Standardschreiben mit diesem Hinweis gibt und senden Sie mir dies bitte im Rahmen des IFG zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255910/
Agentur für Arbeit Jena
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Jena
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
1. August 2022 21:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Jena
Ihre Nachricht vom 29.07.2022 17:54 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kon…
Von
Agentur für Arbeit Jena
Betreff
Ihre Nachricht vom 29.07.2022 17:54 Uhr
Datum
3. August 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG - AA Jena - Ihre Nachricht vom 29.07.2022 17:54 Uhr [#255910] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Agentur für Arbeit Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG - AA Jena - Ihre Nachricht vom 29.07.2022 17:54 Uhr [#255910]
Datum
13. August 2022 10:50
An
Agentur für Arbeit Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche mir, dass diese Mail diesmal über die Hotline hinauskommt und an die/den "Sachbearbeiter/in für Informationsfreiheit in der Agentur für Arbeit Jena" weitergeleitet wird. Die angeforderten Daten enthalten keine persönlichen Daten und Unterliegen nicht dem Datenschutz. Meine kompletten Daten benötigen Sie für die Bearbeitung nicht. Auszug aus dem Tätigkeitsbericht 2018-2019 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheitsgesetz (BfDI): Bereits in meinem 5. Tätigkeitsbericht (Nr. 2.2.2) hatte ich über die grundsätzliche Zulässigkeit von anonymen oder pseudonymen IFG-Anträgen berichtet. Die (Behörden) verlangen weiterhin von den Antragstellern vor Bearbeitung ihrer IFG-Anträge grundsätzlich deren postalische Erreichbarkeit. Diese Praxis verstößt nach meiner Rechtsauffassung gegen Datenschutzrechte der Antragstellenden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses zu diesem Tätigkeitsbericht befanden sich zwei Bescheide zum Erlass einer Verwarnung und einer Weisung in Vorbereitung. Deshalb bitte ich sie nochmals, mir das weiter unten genannte Schreiben (Zwischenbescheid in Nahtlosigkeitsfällen, wenn noch kein Arztgutachten vorliegt) zuzusenden. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Von: << Antragsteller:in >> Betreff: Ihre Nachricht vom 29.07.2022 17:54 Uhr Datum: 3. August 2022 15:49 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit 29.07.2022 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, liegt bei Aussteuerungsfällen ein Alg-Antrag komplett bei der Agentur vor, das Gutachten des Arztes der Agentur ist aber noch nicht erstellt, werden scheinbar Zwischenbescheide an Antragsteller versandt. In Foren habe ich gelesen, dass dabei auf die Beantragung von Alg-II hingewiesen wird, was teilweise zu Entsetzen führt. Ich denke, dass es sich nur um einen vorsorglichen Hinweis handelt, falls der Antragsteller für 6 Monate nicht leistungsfähig ist und kein Alg I erhält. Wäre für mich verständlich. Bitte teilen Sie mir mit, ob es ein entsprechendes Standardschreiben mit diesem Hinweis gibt und senden Sie mir dies bitte im Rahmen des IFG zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255910/ Anfragenr: 255910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255910/
Agentur für Arbeit Jena
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Jena
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
13. August 2022 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Nachricht vom 13.08.2022 10:50 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. L…
Von
Agentur für Arbeit Jena
Betreff
Ihre Nachricht vom 13.08.2022 10:50 Uhr
Datum
17. August 2022 14:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen