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  • Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird.
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  • Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr für den internationalen Datenverkehr. „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ vom 02.12.2021 „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ vom 02.12.2021
  • Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen.
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  • Hinweise zum Datenschutz Ihre eigenen personenbezogenen Daten (Name und Adresse) muss ich zum einen Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen.
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  • Im Übrigen weise ich auf die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz hin. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen.
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  • Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 5. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen.
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