Einstweilige Verfügung des Bundesinnenministeriums gegen FragDenStaat.de gescheitert

Wir haben noch nicht mal über die Aktion der letzten Woche bloggen können, schon überschlagen sich die Ereignisse. Aber der Reihe nach:

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Letzte Woche war re:publica, auf der Ansgar Koreng, Mathias Schindler und Stefan Wehrmeyer einen Vortrag zum #Zensurheberrecht gehalten haben. Am Ende des Vortrags haben wir enthüllt, dass die Open Knowledge Foundation Deutschland als Betreiber von FragDenStaat.de negative Feststellungsklage gegen das Bundesministerium des Innern eingereicht hat, um die Unrechtmäßigkeit der #Zensurheberrechts-Abmahnung festzustellen.

Was wir zu dem Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht wussten: das Innenministerium hatte schon am 6. Februar, also drei Wochen nach der Abmahnung, einen Eil-Antrag auf einstweilige Verfügung gegen FragDenStaat.de beim Landgericht Berlin eingereicht. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt und auch eine darauf folgende Beschwerde der BMI-Anwälte beim Kammergericht hatte keinen Erfolg. Das Gericht argumentierte in beiden Fällen, dass eine Schöpfungshöhe der BMI-Stellungnahme nicht erreicht sei und damit durch eine Verbreitung keine Urheberrechtsverletzung vorliege. Die Dokumente zu dem Antrag auf einstweiligen Verfügung hat das BMI auf Anfrage von Torsten Kleinz veröffentlicht.

Uns geht es allerdings um mehr. Eine Entscheidung, dass diese Stellungnahme aus dem BMI keinen Urheberrechtsschutz genießt, ist zwar zu begrüßen. Aber wir wollen auch in Zukunft Dokumente der Verwaltung veröffentlichen und zwar auch, wenn einer Veröffentlichung aus Urheberrechtsgründen widersprochen wird. Selbst wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass Urheberrechte an einem per IFG herausgegebenen Dokument der Verwaltung geltend gemacht werden können, so muss die Öffentlichkeit doch eine einfache Möglichkeit haben, einen Diskurs über so ein Werk zu führen. Die Veröffentlichung im Internet ist der denkbar einfachste Weg und das Urheberrecht darf in einer funktionierenden Demokratie kein Werkzeug der Regierung sein, um eine solche Veröffentlichung zu unterbinden.

Eine politische Lösung ist die Reform des § 5 Urheberrechtsgesetzes, wie Wikimedia sie fordert. Staatliche Werke müssen generell vom Urheberrechtsschutz ausgenommen werden, so dass die Regierung gar nicht in Versuchung kommen kann, über den Unweg(sic!) des Urheberrechts Veröffentlichungen verhindern zu wollen.

Vor Gericht werden wir dafür kämpfen, dass im Falle von Dokumenten der Verwaltung, die im öffentlichen Interesse liegen, die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Informationsfreiheit als wichtigere Grundrechte gegenüber dem Urheberrecht anerkannt werden. Ob eine solche Argumentation in dem aktuellen Fall überhaupt zum Tragen kommt, ist noch ungewiss.

Wir werden euch über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

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