Sachsen-Anhalt
Unsere Wahlprüfsteine für Informationsfreiheit gehen in die nächste Runde. Wie stehen die Parteien in Sachsen-Anhalt zu Transparenz und Open Data?

In der neuen Edition unserer Wahlprüfsteine zur Informationsfreiheit werfen wir den Blick auf Sachsen-Anhalt. Das dortige Informationszugangsgesetz (IZG) sollte 2020 eigentlich eine Überarbeitung erfahren, nach der Behörden mehr Informationen aktiv veröffentlichen müssen. Jedoch konnten sich die Koalitionsparteien CDU, SPD und Grüne bis zuletzt nicht einig werden, sodass nun weiterhin das veraltete Gesetz von 2008 gilt.
SPD und Grüne bedauern das Scheitern der Verhandlungen und möchten in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Versuch starten, das IZG weiterzuentwickeln. Auch die Linke setzt sich für eine verstärkte aktive Veröffentlichungspflicht ein. CDU und FDP betonen die Notwendigkeit, Informationsfreiheit mit dem E-Government-Gesetz zusammenzudenken und möchten sich an Regelungen aus Rheinland-Pfalz bzw. Nordrhein-Westfalen orientieren.
SPD: keine General-Ausnahme für Verfassungsschutz
Alle Parteien sind für einen umfassenden Anwendungsbereich des Gesetzes. Die SPD betont, dass es keine General-Ausnahmen für z.B. den Verfassungsschutz geben darf. Grüne und Linke erwähnen außerdem die Notwendigkeit einer Abwägungsklausel zwischen Geheimhaltungsinteresse und öffentlichem Interesse.
Die CDU möchte sich „weiterhin dafür einsetzen, Verwaltungskosten für Auskünfte zu erheben“. Auch die FDP schließt dies „nicht grundsätzlich“ aus. SPD und Grüne möchten Auskünfte bis 50€ kostenfrei halten und auch sonst Gebühren „minimieren“. Die Linke setzt sich für eine konsequente Gebührenfreiheit ein, auch bei Ablehnungen.
Rechte der:des Informationsfreiheitsbeauftragten
Eine Ausweitung der Rechte der:des Informationsfreiheitsbeauftragten (LfDI) begrüßen ebenfalls alle, aber in den Details gibt es Unterschiede. SPD und FDP nennen keine konkreten Vorschläge. Die CDU unterstützt eine Ausweitung der Kompetenzen auch auf Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz. Grüne und Linke sehen die Notwendigkeit einer Weisungbefugnis der:des LfDI gegenüber anderen Behörden. Die Linke nennt außerdem das Recht der:des LfDI, Klagen einzureichen.
Alle Parteien befürworten grundsätzlich ein Open-Data-Prinzip und betonen insbesondere den wirtschaftlichen Vorteil. Die SPD nennt den Grundsatz, dass mit Steuergeldern erhobene Daten auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Lediglich bei Forschungsdaten solle es eine Abwägung mit dem Urheberschutz geben. Die Linke führt weiter aus, dass Daten durchsuchbar, maschinenlesbar, kombinierbar und durch einheitliche Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden sollen.