Die West-Bank gewinnt immer
Ab 1990 kauften westdeutsche Banken ihre ostdeutschen Konkurrenten Milliarden D-Mark unter Wert. Der Bundesrechnungshof prangerte das an. Der Bericht war 28 Jahre lang als „geheim“ eingestuft. Wir veröffentlichen ihn erstmals.

Ein ausgezeichnetes Geschäft für westdeutsche Banken: Im Zuge der Wiedervereinigung 1990 erhielten private Banken aus der BRD wie die Deutsche Bank Zugriff auf DDR-Staatsbanken. Sie kauften die Banken, die in der DDR für Zahlungs- und Kreditgeschäfte zuständig waren. Ein ausführlicher Bericht des Bundesrechnungshofs beklagte fünf Jahre später, dass die Kaufsummen Milliarden D-Mark zu niedrig angesetzt waren. Wir veröffentlichen hier erstmals den Bericht, der 28 Jahre lang als geheim eingestuft war. Der Bericht lag „Frontal 21“ schon 2010 vor, das ZDF veröffentlichte ihn aber nicht.

Nach dem Bericht des Bundesrechnungshof zahlte beispielsweise die westdeutsche DG-Bank für den Kauf der DDR-Genossenschaftsbank insgesamt 106 Millionen D-Mark – weit unter Wert, wie der Rechnungshof kritisierte. Denn die DDR-Bank hatte noch Altkreditforderungen in Höhe von 15,5 Milliarden D-Mark offen, die sie gegenüber Personen einfordern konnte. Diese gingen an die DG-Bank über. Genauso zahlte die Berliner Bank AG aus dem Westen für die Berliner Stadtbank AG aus dem Osten nur 49 Millionen D-Mark, erhielt dafür aber Altkreditforderungen im Wert von 11,5 Milliarden D-Mark.
Neben den milliardenschweren Altkreditforderungen erhielten die westdeutschen Banken direkt sämtliche Filialen ihrer ostdeutschen Konkurrenten mit dazu. Noch Monate bevor es am 3. Oktober 1990 zur Wiedervereinigung kam, hatten sich damit auf einen Schlag im gesamten Gebiet der bald neuen Bundesländer ausgebreitet.

Die rasche Privatisierung der Banken war nach Ansicht der Rechnungsprüfer ein möglicher Grund für den anschließenden Niedergang der ostdeutschen Wirtschaft. Denn die westdeutschen Banken – und auch ostdeutsche Gemeinden – hoben die Zinsen für ihre Altkreditforderungen im Anschluss an, was die staatlichen DDR-Banken zuvor nicht getan hatten. Ostdeutsche Unternehmen, die noch offene Schulden bei den Banken hatten, mussten diese nach der Privatisierung auf einmal zu deutlich höheren Zinsen begleichen, wozu einige nicht in der Lage waren.

BUNDESRECHNUNGSHOF Vertrauliche Geschäftsdaten Verschwiegenheitspflicht nach § 395 AktG und nach § 9 KWG - y&ssftr h y UlCj 4uJ.Inhu^ c(<k <<j üß ou <?/•! S^LttC* •6t? h BERICHT y. fJ. Hfs- olO ÄJ ' PST 3^ // J Jo. über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken gem. § 88 Abs. 2 BHO Frankfurt am Main, 27.09.1995 Az.; VIII 3 - 2 0 80 04

Inhaltsverzeichnis Seite 0 Zusammenfassung 4 Teil I: Abwicklung der Altkredite 1 Altkredite 7 1.1 Entstehung der Altkreditverbindlichkeiten 7 1.2 Überleitung der Altkredite in das marktwirtschaftliche Bankensystem 8 1.3 Refinanzierung der Altkreditforderungen nach der Währungsunion 10 1.4 Bewertung 12 2 Ausgleichsforderungen der Gläubigerbanken gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung 15 2.1 Zuteilung von Ausgleichsforderungen 15 2.2 Bewertung 16 3 „Doppelte Zinszahlungen" auf Altkreditforderungen 18 3.1 Zinszahlungen auf Ausgleichsforderungen und Altkredite 18 3.2 Bewertung 19 4 Abwicklung der Altkredite in einzelnen Wirtschaftsbereichen 20 4.1 Altkredite der Unternehmen 21 4.2 Altkredite aus dem Bereich Landwirtschaft 22 4.3 Altkredite im Wohnungsbaubereich 24 4.4 Altkredite der gesellschaftlichen Einrichtungen 26 4.5 Bewertung 27

OO57 Teil II: Übernahme von Bankgeschäften Seite 1 Geschäftsbeziehungen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) mit der Deutschen Bank AG und der Dresdner Bank AG 29 1.1 Grundlagen 29 1.2 Geschäftsbesorgung für die DKB 31 1.3 Veräußerung der DKB-Anteile an den Joint-venture-lnstituten 33 1.4 Veräußerung von Grundstücken aus dem DKB-Besitz 35 Geschäftsbeziehungen der Berliner Stadtbank AG mit der Berliner Bank AG 37 Geschäftsbeziehungen der Genossenschaftsbank Berlin mit der Deutschen Genossenschaftsbank 41 Geschäftsbeziehungen der Deutschen Aussenhandelsbank AG mit der Westdeutschen Landesbank Girozentrale 42 Geschäftsbeziehungen der Deutschen Handelsbank AG mit der Bank für Gemeinwirtschaft 45

0.1 Der Bundesrechnungshof hat die Abwicklung von Altkrediten der DDR (Teil I) und die Übernahme von Bankgeschäften ehemaliger Kreditinstitute der DDR durch andere Banken geprüft, soweit Unterlagen zu diesen Vor gängen vorhanden und zugänglich waren (Teil II). 0.2 Mit der Währungsunion zum 01. Juli 1990 wurden die bestehenden Alt kredite der DDR (rd. 177,5 Mrd. DM) in das marktwirtschaftliche Banken system übergeleitet. Infolge der Umstrukturierung des Bankensystems der DDR verlängerte sich die Finanzierungskette für die Altkredite. Hierdurch und durch die Anhebung der Zinsen auf Marktniveau verteuerten sich die Kredite für die Endkredit- nehmer und die öffentliche Hand, soweit diese die Zinsleistungen zu erbrin gen hatte. Es ist nicht auszuschließen, daß durch die damit entstandenen Belastungen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche eine wesentliche Be einträchtigung des wirtschaftlichen Aufbauprozesses in den neuen Bundes ländern verbunden war und immer noch ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Maßnahmen, die der Verteuerung der Altkredite ent gegenwirken sollten, nicht rechtzeitig begonnen (Teil I, Tz. 1). 0.3 Für die Gläubigerbanken besteht im Zusammenhang mit ihren Altkreditfor derungen nur ein geringes Risiko. Soweit sie diese wertberichtigt haben, er halten sie verzinsliche Ausgleichsforderungen gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung, die bis Ende 1994 vom Kreditabwicklungsfonds (Bund und Treuhandanstalt je zur Hälfte) bedient wurden und ab 1995 durch den Erblastentilgungsfonds, d.h. vom Bund allein, verzinst und getilgt werden. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderungen (geschätzt insgesamt rd. 98 Mrd. DM) und die damit verbundene Belastung des Bundes steht derzeit noch nicht fest, da die Bewertungen von Altkreditforderungen noch bis zu

Durch Zinszahlungen der Treuhandanstalt auf schon wertberichtigte Altkre- dätforderungen einerseits und durch Zinsleistungen des Kreditabwicklungs fonds auf Ausgleichsforderungen andererseits erhielten die Gläubigerban ken zum Teil zweifach Zinsleistungen. Das zwischen dem Bundesministe rium der Finanzen und den Banken vereinbarte Verrechnungsverfahren ließ zu, daß den Banken zeitweise Mittel von mehreren Milliarden DM aus „doppelten Zinszahlungen" zur Verfügung standen (Teil I, Tz. 3). Nach dem derzeitigen Stand der Abwicklung der Altkredite in den vier Be reichen Unternehmen, Landwirtschaft, Wohnungswirtschaft und gesell schaftliche Einrichtungen zeichnet sich ab, daß der überwiegende Teil der Altschulden letztlich wieder vom Bund übernommen wird (Teil I, Tz. 4). Westdeutsche Banken erlangten infolge der Vereinbarungen mit ehemaligen Banken der DDR erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Mitbe werbern, indem ihnen der Zugang zu Filialen und Kundenstamm der DDR- Banken noch vor der Vereinigung ermöglicht wurde. Diese Vereinbarungen mit Bindungen und weitergehenden Verpflichtungen für die Rechtsnachfol ger der DDR-Banken wurden im wesentlichen noch während der Eigen staatlichkeit der DDR und damit in deren Verantwortung getroffen (Teil II, Tzn. 1 bis 5). Bei der Ermittlung von Kaufpreisen für Anteile an DDR-Banken wurde unter schiedlich und zum Teil nicht nachvollziehbar verfahren. Die besonderen Umstände zum Zeitpunkt der Kaufpreisverhandlungen, insbesondere die vorherigen Vereinbarungen der DDR-Banken, die Ungewißheiten über die Geschäftsgrundlage und der Zeitdruck, erschwerten zwar die Verhandlungs positionen von Treuhandanstalt und dem Bundesministerium der Finanzen. Dennoch erscheinen die Verkaufserlöse sehr niedrig. Vertragliche Nachver handlungsklauseln oder sonstige Korrekturmöglichkeiten waren in den mei sten Fällen nicht vorgesehen (Teil II, Tzn. 1.3, 2, 3, 4 und 5).

0.8 Die Ungewißheiten über Art und Umfang der Leistungen, die die mit der Abwicklung von Altkrediten beauftragten Banken zu erbringen hatten, führ ten dazu, daß sich das Leistungs-ZGegenleistungsverhältnis im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge unausgewogen und im Ergebnis letztlich zum Nachteil des Bundes gestaltete, indem die Geschäftsbesorgungsbanken zu hohe Entgelte erhielten (Teil II, Tzn. 1.2 und 4). 0.9 Bei der Veräußerung von Bankgeschäften wurden Altkredite von der Ge nossenschaftsbank Berlin in Höhe von rd. 15,5 Mrd. DM an die Deutsche Genossenschaftsbank und von der Berliner Stadtbank AG in Höhe von rd. 11,5 Mrd. DM an die Berliner Bank AG übertragen. Zwar sind bei der Über tragung der Forderungen auch die entsprechenden Passiva übergegangen, die Übernahme des beträchtlichen und durch Ausgleichsforderungen ge sicherten Geschäftsvolumen ist jedoch bei der Kaufpreisermittlung nicht be rücksichtigt worden (Teil II, Tzn. 2 und 3).

0061 L I : Abwicklung der Aitkredite 1 Altkredite 1.1 Entstehung der Altkreditverbindlichkeiten (1) Die einzelnen Wirtschaftseinheiten der DDR hatten einerseits Abführun gen an den Staatshaushalt zu leisten und erhielten andererseits Zuführun gen aus ihm, um ihre im Rahmen der staatlichen Planung festgelegten Auf gaben zu erfüllen. (2) Neben diesen Zuführungen wurden ihnen entsprechend den Planvor gaben zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen Kredite von i der Staatsbank der DDR, den zentral gelenkten Sonderinstituten, wie der Deutschen Aussenhandelsbank AG und der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, und in geringem Umfang von Sparkassen ge währt. Auf der Grundlage eines schriftlichen Kreditantrages wurde ent sprechend der Kreditverordnung vom 28. Januar 1982 (Gesetzblatt der DDR 1982 Teil I Nr. 6, S. 126 ff) ein Kreditvertrag geschlossen. In diesem waren Verwendungszweck, Höhe und Termine der Inanspruchnahme, Kreditlauf zeit und Zinssatz vereinbart. Nach § 2 Abs. 3 der Kreditverordnung waren die Kredite zu verzinsen und zurückzuzahlen. Zwar betrug der Grundzins satz 5 v.H; er wurde jedoch vielfach bei besonders erwünschten Verwen dungen durch Abschläge gemindert, so daß in der Regel deutlich weniger als 5 v.H. Zinsen zu zahlen waren. Unter besonderen Bedingungen wurden auch Zinszuschläge erhoben. Die Kredite wurden statistisch erfaßt und in den Bilanzen als Verbindlichkeiten ausgewiesen. (3) Die Kredite dienten als Finanzierungsmittel: sie waren aber zugleich ein Instrument der Wirtschaftslenkung und Kontrolle. Die Ausstattung der Wirt schaftseinheiten mit Eigenmitteln war bewußt so gehalten, daß sowohl für die Finanzierung der Betriebsmittel wie der Investitionen eine Kreditinan spruchnahme erforderlich und damit eine bankmäßige Kontrolle über die Wirksamkeit der eingesetzten Kredite und der ihnen zugrundeliegenden materiellen Maßnahmen möglich war. Als Finanzierungsquelle standen den Krediten insbesondere die Spareinlagen der Bürger und im Ausland aufge nommene Kredite gegenüber.

0062 Der Kreditnehmer unterstand einer staatlichen Bankenkontrolle, die sich „auf die konsequente Durchsetzung der Schwerpunkte der Wirtschaftsstrategie und die Gewährleistung der Staatsdisziplin beim Umgang mit gesellschaft lichen Fonds zu richten" hatte (vgl. § 4 Abs. 1 Kreditverordnung). Auch während der Laufzeit von Krediten mußten Kreditnehmer Abführungen an den Staatshaushalt leisten. Überleitung der Altkredite in das marktwirtschaftliche Bankensystem (1) Am 08. März 1990 beschloß der Ministerrat der DDR u.a., ein zweistufi ges Bankensystem entsprechend dem der Bundesrepublik zu schaffen. Die Staatsbank der DDR sollte ausschließlich Notenbankfunktionen erfüllen. Ihre bisherigen anderen Geschäftsbereiche wurden auf aus der Staatsbank der DDR ausgegründete Geschäftsbanken, die Deutsche Kreditbank AG und die Berliner Stadtbank AG, übertragen. Nach dem Beschluß des Mini sterrates setzten die Deutsche Aussenhandelsbank AG und die Deutsche Flandelsbank AG ihre Arbeit in der bisherigen Rechtsform fort mit dem Ziel, sich zu Universalbanken zur Durchführung sämtlicher Bankgeschäfte bei vorwiegender Orientierung auf Außenhandelsbetriebe, Außenhandels organisationen und Außenhandelsgeschäfte zu entwickeln. Ferner wurde mit Wirkung vom 01. April 1990 die Genossenschaftsbank Berlin als Körper schaft des öffentlichen Rechts gebildet. Sie wurde die Rechtsnachfolgerin der bisherigen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. (2) Im Zuge der Neustrukturierung des Bankensystems wurden die bei der Staatsbank der DDR bestehenden Altkreditforderungen auf die Deutsche Kreditbank AG und die Berliner Stadtbank AG übertragen. Die Altkredite der Deutschen Aussenhandelsbank AG und der Genossenschaftsbank Berlin verblieben bei diesen Kreditinstituten, wobei im weiteren Verlauf die Ge nossenschaftsbank Berlin die Geschäfte ihrer Kreisfilialen einschließlich der Altkredite überwiegend auf die neu strukturierten Raiffeisenbanken übertrug. (3) Nach Kap. I Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Kap. II Art. 10 Abs. 5 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozial union vom 18. Mai 1990 wurden die auf Mark der DDR lautenden Forde rungen und Verbindlichkeiten in der DDR am 01. Juli 1990 im Verhältnis 2 : 1 in D-Mark umgestellt, e Guthaben natürlicher Personen

sowie Löhne und Gehälter 1 : 1 und bestimmte Guthaben juristischer und natürlicher Personen 3 : 1 umgestellt wurden. Danach beliefen sich die Kredite an Betriebe, Landwirtschaft und Wohnungswirtschaft (einschließlich an gesellschaftliche Einrichtungen) auf einen Betrag von insgesamt rd. 177,5 Mrd. DM. Die DDR hob die noch gültige Kreditverordnung vom 28. Januar 1982 auf und bestimmte in § 14, ! der einschlägigen Änderungs verordnung, daß die entsprechenden Kreditverträge „an die ab 01. Juli 1990 geltenden Konditionen angepaßt werden können". Die Kreditinstitute konn ten den Zinssatz für die Kredite durch einseitige Erklärung gegenüber dem Schuldner in marktüblicher Höhe festsetzen. Nach Art. 25 Abs. 7 des Einigungsvertrages waren die Zins- und Tilgungslei stungen der Treuhandunternehmen auf Kredite, die vor dem 30. Juni 1990 bestanden, bis zur Feststeilung der DM-Eröffnungsbilanz des Schuldners auszusetzen, und die anfallenden Zinsen waren den Banken durch die Treu handanstalt zu erstatten. Die Anhebung der Zinsen auf Marktniveau wurde schließlich durch das Zins anpassungsgesetz vom 24. Juni 1991 bestätigt, nach dem die Kreditinstitute mit Wirkung vom 03. Oktober 1990 ermächtigt wurden, die zu diesem Zeit punkt bestehenden Zinsen anzupassen, soweit dies nicht bereits auf der Grundlage von früherem DDR-Recht zulässig war. (4) Die Altkreditforderungen waren zum 01. Juli 1990 im wesentlichen auf die nachstehend aufgeführten Banken verteilt: Mrd. DM Deutsche Kreditbank AG rd. 124,5 Deutsche Aussenhandelsbank AG rd. 7 Genossenschaftsbank Berlin rd. 17,5 Berliner Stadtbank AG rd. 11,5 Deutsche Handelsbank AG rd. 6,5 Sparkassen und Volksbanken rd. 10,5 Später gingen im Rahmen der völligen oder teilweisen Veräußerung von Banken die Altkreditforderungen der Genossenschaftsbank Berlin auf die Deutsche Genossenschaftsbank und die der Berliner Stadtbank AG auf die Berliner Bank AG über (siehe dazu Teil Ii, Tzn. 2 und 3).

0064 (5) Wegen des besonderen Charakters und der Bedingungen der Kreditver gabe an Wirtschaftseinheiten in der DDR ist die rechtliche und wirtschaft liche Beurteilung der Kreditverhältnisse im Schrifttum streitig. Der Bundes gerichtshof hat unter teilweiser Aufhebung eines Urteils des Bezirksgerichts Magdeburg in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 1993 die Auffassung der Bundesregierung gestützt, wonach der Einigungsgesetzgeber die Alt- kredste als tilgungsbedürftige Verbindlichkeiten behandelt habe. Gegen die- \ ses Urteil ist Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die das Bundesver fassungsgericht noch nicht entscheiden hat. Die verfassungsrechtliche Zu- lässigkeit einer Zinsanpassung für in der DDR vergebene Kredite im Bereich des privaten Wohnungsbaus hat das Bundesverfassungsgericht mit Ent scheidung vom 25. Mai 1993 bestätigt. Wegen der noch ausstehenden Ent scheidung des Bundesverfassungsgericht enthält sich der Bundesrech nungshof einer rechtlichen Bewertung der Altkredite. 1.3 Refinanzierung der Altkreditforderungen nach der Währungsunion (1) Mit der Währungsumstellung erlosch die gesetzliche Einlagepflicht der Banken und Sparkassen bei der Staatsbank der DDR (Rechtsnachfolgerin ab 01. Juli 1990 Staatsbank Berlin - Staatsbank). Die dort vorhandenen Einlagen wurden in der Folgezeit abgezogen, da eine Anlage am Kapital markt nunmehr möglich und vor allem rentabler war. Im Gegenzug war die Staatsbank gezwungen, die abgezogenen Mittel durch eine Refinanzierung am Kapitalmarkt zu ersetzen. Da für die neu entstandenen Banken zunächst eine Mittelaufnahme am Kapitalmarkt nur schwer oder mit vergleichsweise schlechten Konditionen möglich gewesen wäre, mußten sie sich in Höhe der übernommenen oder in ihrem Bestand befindlichen Altkreditforderungen bei der Staatsbank refinanzieren. Diesen Forderungen standen damit bei den neuen Banken gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber der Staatsbank zu Buche. Die zwischengeschalteten neuen Banken, die sich bei der Staatsbank refinanzieren mußten, legten bei ihrer Zinskalkulation für die Altkredite ihre durch die Staatsbank bestimmten, dem Marktniveau ange paßten Refinanzierungskosten zugrunde, schlugen ihrerseits eine Marge auf und bestimmten damit für den Endkreditnehmer die Höhe des Zinssatzes. Der zu Zeiten der DDR festgelegte Zinssatz für Kredite in Höhe von 5 v.H. - der häufig durch Abschläge noch erheblich niedriger war - erhöhte sich auf über 10 v.H. Dadurch verteuerten sich die Kredite bei einem Volumen von rd. 177,5 Mrd. DM' allein im Jahr ms 10 Mrd. DM
