Dr. Hans Globke. Aktenauszüge, Dokumente

von Reinhard-M. Strecker (Herausgeber)

Weitere Infos

/ 290
PDF herunterladen
... soll insbesondere verhindert werden ' v '"'f.'l .r1 •. ct .. r t. -:;~ (J~~ tciüt; ; nie n ~:·h <lnn a, 1.. ' • • 138 Handkorrekturen des Sachbearbeiters Dr. Globke
237

Ein Gesetz wird entworfen...

  
   
 

BERMUDES

 
  
 

Rn Sn dee nn 2. 2
ee

“
u
-
„u
°x
«
Sr

 

BERMUDA

Wanlivuaks Wapedia kuabedg
ddp bern nl 8

dir Ad Uytmost #
dndaldlilg Ubarbı Aehskkich

- ni Urplarnendı Adır
De 7
hrhsbäliz kn „7
hlepdentsttı a ae Anhalkleh
|

oe \ n ulirue Prdı

 

    
 
 
 

en

E, U Budlhır Upptrertte en, wi { derbe |
r-} Mdenl Antulclhz ddapt: achte Indus |
| Ueydiemnds |

Pr #, er 22 “ | ER EK
add fe de £ je “tr
an RR lo

139  Vorder- und Rückseite eines eigens in die Adoptionsakte miteingenähten |
Notizblattes
238

.•. und erläutert*: 3ube •.. 9J?ifc9!ing .•. jübifcl)·er        9J?if~fing Der Reichsminister des lnnern                    Berlin, den 20. Sept. 1938. Referent: MinRat Dr. Globke (RR. Eckelberg) Korreferent: RR. Kehrl.              Sofort. Abdruck im RMB/iV. 1938 Nr. 40 S. 597 1.) An die Landesregierungen, den Reichskommissar für das Saarland, den Stadtpräsidenten der Reichshauptstadt Berlin, die Regierungspräsi- denten in Preußen und Bayern, die Kreishauptleute in Sachsen, den Reichs- statthalter in Harnburg - Staatsverwaltung -, die staatl. Polizeibehörden, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Standesbeamten und die Reichsstelle für Sippenforschung. Nachrichtlich an den Stellvertreter des Führers, den Reichsminister der Justiz durch Abdruck. Vor Abgang dem Herrn Reichsminister der Just·iz erg. zur gefl. Kenntnis- nahme vorzulegen. Gerichtliche Aufhebung von Kindesannahmeverhältnissen. RdErlaß des RMdl. v. 20. 9. 1938 (1) Artikel 5 des Gesetzes über die Änderung und Ergänzung familien- rechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung der Staatenlose·n vom 12. 4. 1938 (RGBI. I S. 380) will die Schwierigkeiten beseitigen, die sich daraus ergeben, daß nach § 1768 BGB. ein Kindesannahmeverhältnis nicht einseitig, sondern nur durch einen der gerichtlichen Bestätigung bedürf- tigen Vertrag gelöst werden konnte. So war bei der bisherigen Regelung eine Auflösun·g des Adoptionsverhältniss es vielfach auch in Fällen nicht möglich, in denen die Volksgemeinschaft daran ein Interesse hatte, ins- besondere z. B., wenn der Annehmende und das Kind verschiedenen Rassen angehörten, wenn sich in der Person des Kindes schlechte Erb- anlagen zeigten oder wenn das Kind oder der Annehmende einen unsitt- lichen, gemeinschaftsschädlichen Lebenswandel führten und die sittlichen Grundlagen, auf denen das Kindesannahmeverhältnis beruhte, völlig zerstört waren. ln der Mehrzahl solcher Fälle war gerade der Teil, in dessen Person der Grund für die Zerstörung des durch das Annahme- verhältnis begründeten Familienbandes vorlag, nicht bereit, in die von dem anderen Teil gewünschte Auflösung dieses Verhältnisses einzuwilligen. (2) Nach § 12 des Gesetzes kann das durch die Annahme an Kindesstatt begründete Rechtsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden, wenn wichtige Gründe in der Person des Annehmenden oder des Kindes die Aufrechterhaltung des Annahmeverhältnisses sittlich nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Aufhebung ist danach nicht zulässig, wenn der Grund, der seiner ... Seite 5: ... gegen das Kind und den Annehmenden. (7) Die höhere Verwaltungsbehörde wird stets zu prüfen haben, ob ihr Eingreifen notwendig ist, wenn die Vertragsparteien verschiedenen Rassen angehören. 140 *Seite 1, 2 und 5 eines Runderlasses zur Erläuterung des neuen Gesetzes
239

Verschiedene Rassen: Sittlich nicht gerechtfertigt o) Ist ein Vertrogsteil Jude oder mit einem Juden verheiratet, der andere Vertragsteil deutschblütig oder ·M ischling zweiten Grades, so hat die höhere Verwaltungsbehörde den Antrag auf Aufhebung des Annahmeverhältnisses zu stellen. Sprechen ausnahmsweise beachtliche Gründe für die Aufrecht- erhaltung des Kindesonnahmeverhältni~ses oder ist ein Vertrogsteil fremder Staatsangehöriger, so ist vor der Antragstellung meine Entschei- dung einzuholen. b) Ist ein Vertragsteil Mischling ersten Grades, der andere Vertrogsteil deutschblütig oder Mischling zweiten Grades, so ist mir unter Beifügung der Vorgänge zu berichten, wenn die höhere Verwaltungsbehörde die Auf- hebung des Annahmevertrags für erforderlich . hält. c) Ist ein Vertragsteil Mischli~g zweiten Gr·ades, der andere deutschblütig, so ist davon abzusehen, aus .diesem Grunde den Antrag zu stellen. d) Ist ein Vertragsteil .zwar nicht Jude oder jüdischer Mischling, aber sonst- ganz ... Referent für               ·<ADElv11E fCIR DEUTSCHES RECr-iT ~)~H:~Tl.R:'! !.RL('llTU(l                            !L KORtlf:RSt.'H/\FT DE5 Rf.IC* lb MrlNt Bl.~<l ~~:JN:{R~Q.N't1;N>nA~SL 5, tf~~NitUI' lH~t<> Adoptionssachen                      " '" 1:-.., \\  ·r U.f{'4.!Gt;N ftAf!tl<, FJ;II:;,'lffll!' t\t rt,,.')RA 7~ i~MAU:.t;>.IU~~!1\1!:1!i wu~ebttn. a~n t}. 4~nuu 19~ J)r •.r~t•t · W.uie-t•T:illlrat .D:r.                (l l '" b ~ .o          ,   R.~i4ih.f!i~n"" lll1.rtis~e;r:i~ na <l.ar ii:IJilill etU"6~llt11a.~os()huU del!                          A:k'a~e~~J         !::c:. r· Z'e.<$ßcll ee Re®t aißh ~~11\n~C.t:i.Si't aoaoblitUitt•n;i .dli't li~lil !twoh~ ~~~ 'iHnJeuusn~htitlt l;e1a.s etm wit';)~ w.lb(t '.tel• ~~ t"rTiOl>'\UJt :; e:imln ::ntertal.I.M~~~ßfla!.l f c.r 1aa~l$ ;>,g-~f'.:'IH! t;~.t'i·l.at v~t<fli.€t · !ct• I'I"UX'e Ihnen d~tiT.bfl<t< , ~.ntl                                    "H    unh :ür   oti~ ~.rb"~:titen :lie$l!S i.t'l;t~rauG$Cl<~uute~ z~;~.:r Tn'!ü~>lng ~tell. $.1'!. S}.t :r.>ifit t .Q r  !.ox· • ~Y  e    h l <i    r •       U~Jr l .J..A , J:)r. a          &   1 1: a     t' i    n     vöa. :a~u~teJ.:t f:üJ< "'olk~'lr~!:U :1tn·~. ÜtUUt<ll1t~ttS.i:ll'*'f ~               l! e 1     ~ l'     i -a b , "flrui 1 AU'ttS>/e:~'l'iC.Rt@'l't\.t .th·~ !j tl $ 0                 n  a      tl  t  ~~~1;\(h J;-:1     ;.itt--u    % e H<l'e       !ür~vert~~tä:t'l.dt!J.Ul'~l.J!r~n ;t ~m.!.-~t.ei~ ! t> ~ 1..:. e       -~a iQ!Ii.H\          n.r    \.'e ...'t$~h~t 1t~~~'1ll z·~ t<~n~"'r> vm:. iier·t n :;.,Jtd• O~·<.: - ~u e'l'.         $"rl i~>     n ~,     t~i p.ig-l!t~ltl ...        1 5. 2:u f"i    e1;'ti<'H> . mni     c1uer-~ 141                                                                                                     '                      ~ •~:.....lc-.AJ ~-~··"" ~ ~ Jt.t.t~ I
240

' - I( ~~~l,,t.,;J. .              k    ~...A: .!,. . . ku~;.~ ....             ,t-1•     ~"" s;. ;                 p;. 4 1,,6, lidt, :t- I . ~~ ..4,._, &/A .. -~·~·~·'' ~ 14~· 4    itJ.". ~,//.;"'. ~-11. ~ ~e.. ,     ;{t,;kv.,. ./I. Z. tllf ~,.J.. JG ••-.t 4~ •••;,.~~- ~ .... 4 tli./.ii. ~" t:c.k..t·· ,.{,.• ,.,_ ~ 4 &Jit ~IM"~,·-~·~"' H./.,..",/,.H(-. , At ~..-UM' -.iJ •• ,u '*4:../1 .. ~ ~ ~~/        ""'k        14 4 .~.,.. ~,.,., _,", ~ 4" ~ -««t ~··t·; # 4 Jt.,a" .ldt" p;;. Lu ' ~ t.;.~~... .4~ ..... &.ik~-- tiM ~ 4 .. 4tl /l,t,.ti- fiAJ/ • u "" .u .ui ~;.~ Jl., t~UU-I'~.J .. Ju.; .,,,.", ~ ~ ~- L            +         1t~•· ~;~~ ~~~+-6.4. - 4Jt, A,:.,.."tt .,,,",.,Ac~~ 1/q.",..;.,,~-MI ~h~ tz#. ~ ~t~~u r~ "~ k                                   'hRt 4/ "''*' ·~ ./lf, 411.Lürr. J/J. ..1•   ,1,        •       . 1  ?U[ .;,./ ~~ ""~"' -pr.la'4fr,...     ~~ • .,,.. ~~* XI   ~. /7~U 14!M~~         ·, • Ich habe mit Adoptionen nur gelegentlich                    zu tun, wenn Rassefragen hineinspielen Nur zuständig für Adoptionen zwischen Juden und Deutschblütigen Regierungspräsident des Regierungsbezirks Potsdom An den Herrn Reichsminister des lnnern in Berlin NW 40- I Stb. Adopt. 74/3811 -1. Juli 1938. Betrifft: Kindesannahmevertrag Eheleute Telegrapheninspektor Gottfried K .•• und Christel geb. S ... f Werner R ... Bezug: RdErlaß vom 6. August 1937 Ich überreiche beiliegend die Vorgänge der Adoptionsangelegenheit K .../                           142 R •.• gemäß Ziffer (1) adesoben angeführten Erlasses zur Entscheidung.
241

Das Mündel besitzt nach seiner Mutter die Danziger Staatsangehörigkeit (siehe Blatt 24 des Anlageheftes). Hinsichtlich der Erbgesundheit und der Rassenzugehörigkeit beider Vertragsteile bestehen diesseits keine Be- denken gegen die Adoption ln Vertretung gez.: Dr. Monig Der Reichsminister des lnnern                           Berlin, den 21. Juli 1938 Referent: MR. Dr. G/obke Korreferent RR. Kehr/ 1.) An den Herrn Regierungspräsidenten in Potsdam Betr.: Kindesannahme Vertrag K. .. - St . .. / R. .. Auf den Bericht vom 1. 7. 1938 Satz 2 des Abs. (1) a) meines RdErl. vom 6. 8. 1937 (RMB/iV.) S. 1345), wonach mir vor Bestätigung von Kindesannahmeverträgen zu 8eriaid~.sic~;JtigeR berichten ist, wenn ein Vertragsfall Ausländer ist, bezieht sich nur auf die Fälle des Satzes 1 dieses Absatzes, in denen ein Vertragsteil Jude oder mit einem Juden verheiratet, der andere Vertragsteil deutschblütig oder Mischling zweiten Grades ist. Die Vorgänge in der vorbezeichneten Angelegenheit sende ich daher zur gefl. weiteren Veranlassung erg. zurück. ges. GI. 18/111. Durch die Adoption würde die Abstammung verschleiert, daher ermächtige ich Sie, der Adoption zu widersprechen Württ. Innenminister                       Stuttgart-S, den 13. Dezember 1938 Herrn Reichsminister des lnnern in Berlih Annahme des jüdischen Mischlings 1. Grades Wolf L. .. an Kindes Statt durch die deutschblütigen Eheleute Reinhold L ... , Mechaniker und Franziska gesch. L. .. geb. D ... (Kindsmutter) in Oberndorf a. N. Die deutschblütige Verkäuferi~ Franziska D . .. hat am 12. Mai 1924 in Oberndorf a. N. einen unehelichen Sohn Wolf geboren und kurz darauf am 17. Mai 1924 mit dem Kindsvater Josef L. ~ .die Ehe geschlossen. L. .. ist Jude. Die Ehe L. . .fD. .. wurde durch Urteil des Landgerichts Rottweil vom 27. April1927 wegen Ehebruchs des Ehemannes geschieden und dieser für den schuldigen Teil erklärt. Die Ehefrau hat am 17. September 1927 den Mechaniker Reinhold L•• geb. am 31. Mai 1898 in Stuttgart, geheiratet. Wolf L. .. lebt seitdem im Haushalt seines Stiefvaters und wird von diesem unterhalten. Er weiß angeblich noch nicht, daß Reinhold L ... nicht sein Erzeuger ist, und führt in der Schule bis jetzt den Namen L •.. Vom HJ- Dienst und allen sportlichen Veranstaltungen ist er aber ausgeschlossen. Sein Vater Josef L. .. hat nach der Scheidung seiner 1. Ehe ebenfalls wieder geheiratet und ist vor kurzem nach Amerika ausgewandert. Seine 143 Mutter konnte sich nicht entschließen, ihren Sohn ebenfalls auswandern zu lassen und glaubt, daß dem Kind ein Fortkommen und vor allem ein Ver-
242

bleiben im Lande durch eine Annahme an Kindes Statt seitens des Stief- vaters gesichert werden könne. Reinhold L. .. ist auch d urehaus bereit, um den Wolf L. .. an Kindes Statt anzunehmen, und hat zu diesem Zweck Befreiung vom Alterserfordernis des § 1744 BGB. beantragt. Zu diesem Antrag erbittet das Amtsgericht Oberndorf mit beil. Schreiben vom 15. November 1938- GR. 43/38- meine Stellungnahme. Durch die Annahme an Kindes Statt würde die halbjüdische Abstammung des Jungen verschleiert, was im öffentlichen Interesse unerwünscht ist. Ich würde gegebenenfalls der Bestätigung des Annahmevertrags wider- sprechen und bitte mich hierzu zu ermächtigen Im Auftrag gez. Kiefer Reichsminister des lnnern                              Berlin den 1. 2. 1939. 1) An Herrn Württ. Innenminister in Stuftgart Auf den Bericht vom 13. XII. 1938 Herr MR. Dr. Globke Ich trete Ihrer ~uffassung bei und ermächtige Sie, ,g. F. der Annahme des jüdischen Mischlings I. Grades Wolf L. .. an Kindes Statt durch die deutsch- blütigen Eheleute Reinhold und Franziska L... in Oberndorf a. N. zu widersprechen. gez. GI. 2/ I. Dieser Beamte, der da vorsieht, Familien auseinanderzureißen, hat selbst Frau und drei I<.inder Aktion J In1 Ausland bestand in der Regel wenig Bereitschaft" Emigranten aus Deutschland aufzunehmen, zumal kein Ende deS' FltuGhtlingsstromes abzu- sehen war. Die Regierungen wollten es offiziell mdt detr Reichsregierung nicht verderben, und außerdem, warum sol1te man det:n nationalsozialisti- schen Deutschland seine Probleme abnehtnen. Die Gewerkschaften waren gegen einen Zustrom an Arbeitskräften~ der einen g-e~älldichen Druck auf die Höhe der Löhne hätte ausüben können. E s gab wenig Fürsprecher. Schäbige Geschäfte wurden mit den Auswanäerern ~e1n.a~ht, u1n ihnen ihr letztes Vermögen abzunehmen. Das wenigste ~yon kiranti in die internatio- nale Presse. Eigentlich nur der Zwischenfan mit det:' St" Louis, die den At- lantik mit den nun auch noch von Batista gepte:tlteä. Opfern Deutschlands kreuzte, weil sie niemand an Land lassen wollte. P~Jopst (f-rüber, der imn1er wieder für die von ihm Betreuten Einwanderun~- und Durchreisevisa zu erhalten versuchte und der von den Nazis deshalb schließlich in ein I<Z ge- bracht wurde, hat erst kü:Q:lich wieder darauf hin.sewiesen. Die gleichen Schwierigkeiten in Ost und West~ Die Schweiz machte kein~ AustUt>hme. Ver I~ejte:r der Schweizer Fretnden- polizei, der kürzlir n verstorbene Qr. Rotlimund, drängte den Schweizer         144 Gesandten in Berlin~ und Dr. Koecher, den D~utschen Gesandten in Bern,
243

Urlaub auf Sylt ..• Dienstreise in die Schweiz • •                       • j        'J'f-                                               • lif1t... ~ l J               k?t••' '~ ·-              15• •                                            • •                  lt.l' • !"... f! •t- Jf,.. t.                     •• f t l · - • • ·- .... • ••                     " - ~~ J l~l~                        .                D• . . .*-" •nllnt.                ·- ~~~'~-: '                               •ato.....,... tvl....JW                                          fit , ••,..._ Schet••" otett• .a,l.Sd$~ .., •-l•,'ll•• n•1klobe. ..-. •                    Jlclat.t\ ' - ' • · •t tM.. t1111111lW' . , .....,._ •• ••l'l~lllto, ,,.,..,.,. 1 .• ••• -* ' ••••r·........... '"1o•t • ~~ftit•ttteMI ltfqr4t~t1•110lal ............... ~ •                         .... .,..,. .........w,.....hll• ••••• -                        --    ........ •          •• , ll•t•l• .........,                 J.... •• s........,. .. ,................ ,..,.._... ......, ... • .....,•.,. .............. - •• •   - · • !' . ... .          .            •W•hrl• M~rhta ta . . . . . . . . . . . . . . . . trll L . . • ••               t\/•~tttfctu&                       •••••\111. · ·      tal 111 ..._. ....... ..      .              :!'   :~ !!!!~                                      alt ,...,.. . .J. . ·~ •• ue ·    • 1 f . ., , .  ~.t-·           .. ... ........ Slcbtt•,.._.•••-.• fOt IWtMtae ,,~          ~           1, ......... hlt'•l~        ........ :        · a        ~        u.a ,.tlti.-..t>tt••t••t!•l ~••rpl...._ •••~ i · Ahact-., Otee•ttrtetara . , kt • .,..._, .,._...... t    ftr ...1tdl            .IJ,.       Jtiq dl...r jut•t ...... -'l•Sa ..... . ........... .. ...                                         ,          E52242$ •      • deutscherseits die Frage der flüchtenden Juden zu regeln. In diesem Au- genblick kam Dr. Glokbe zu einer Internationalen Konferenz der Zivil- standesbeamten nach Bern *. Dr. Koecher brachte ihn mit Dr. Rothmund zusammen und berichtete darüber in einem Telegramm: 145 • Seinen Urlaub hatte Dr. Globke im August in Westerland auf Sylt verbracht ,
244

Das "Israelitische Wochenblatt für die Schweiz"* schreibt dazu: Unter den Akten des "Dritten Reiches", die den Alliierten in die Hände ge- fallen sind, befindetsich ein Telegramm ** des deutschen Gesandten in Bern, Koecher, an das Auswärtige Amt in Berlin vom 17. September 1938. Sein Inhalt bezieht sich auf die Verhandlungen, die die Schweiz mit Deutschland führte, um den Zustrom illegaler jüdischer Flüchtlinge (damals insbesondere aus Österreich) abzustoppen .•• Der Inhalt des Koecherschen Telegramms vom 17. September 1938 kann nach allem, was heute bekannt ist, sehr wohl der Wahrheit entsprechen. Gleichwohl wäre es wünschenswert, wenn man sich in der Beurteilung jenes Vorgangs nicht auf die Darstellung eines Nazi-Diplomaten als ein- zige Quelle stUtzen müßte, sonaern übEJr entspre-ch$ode A.'ufschlüsse von zuständiger Schweizer Seite verfügte. In dem sogenannten Bericht Ludwig* ** kann man die gewünschten Schweizer Angaben nachlesen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, der Druck zur ~ösung des Problems der jüdiscl)en flüchtlingeaus Deutsch- land sei von Bern ausgegangen. Aber völlig einde11tig ist danach, daß der Vorschlag, die Pässe der deutschen Juden öesonders zu kennzeichnen, allein dem "hier zur Zeit anwesenden, Ministerialrat Globke wom Reichsinnen- ministerium" kam. An keiner weiteren Eesprechung in dl.eser Frage, scheint es, hat danach Dr. Globke teilgenommen. Er war nur rein zufällig in die Angelegenheit verwickelt worden. S. V. 6. 3654/38-453-20                                 ~erlin, d~n  3. Oktober 1938 Vertraulich!                                            R 20829 Zu Händen von Herrn Vortragenden Legationsrot Rödiger oder Vertreter im Amt. Betrifft: Deutsch-schweizerisch~ Verhandlungen z:ur Regelung der Frage der Einreise von Juden deutscher Staatsongehörigkeit in die Schweiz. Anbei übersende ich eine Abschrift cfe am 29. September 1938 gefertigten Aufzeichnung übe ~as Ergebnis der nebenerwähnten Verhandlungen, an denen auch das Auswärtige Amt beteiligt war. Ich darf um eine entsprechende Mitteilung bitten, sobald dem Auswärtigen Amt die endgültige Stellungnahme der Schweizerischen Regierung zu der in Aussicht genommenen Regelung vorliegt. Ich werde inzwischen die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der fraglichen Regelung vorbereiten lassen. Im Auftrage: gez. Krause * 20. 4. 1956 N r. 16, S. 17 ** Archiv J U NA, Pressestelle des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, (s. Telegramm S. 145). Der ganze Schriftwechsel in Poliakov-Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Arani-Berlin, S. 92-96 entnommen aus: "Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945", aus dem Archiv des Deutschen Auswärtigen Amtes. Serie D (1937-1945), Band V, Baden-Baden: lmprimerie Nationale, 1953, Seiten 755 bis 758. ***"Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933." Bericht an den Bundesrat, Bern 1957,     146 Prof. Dr. Carl Ludwig, Auszug s. S. 148-149. -                                               --- ----------------           -  -  -        --. I --....
245

Randbemerkung: (handschriftlich:) Dr. Kapp~ler von der Schweiz(erischen) Gesandtschaft teilte mir soeben fernmündlich mit, daß der Schweizerische Bundesrat zugestimmt habe. Rödiger, 4. 10., 16 Uhr. (Anlage)                                          Berlin, den 29. September 1938 Auf Grund der Besprechungen, die in der Zeit vom 27. bis zum 29. Septem- ber 1938 zwischen Vertretern der Deutschen und der Schweizerischen Regierung in Berlin stattgefunden haben, ist zur Regelung der Frage der Einreise von reichsangehörigen Juden in die Schweiz folgendes in Aussicht genommen worden: 1. Die Deutsche Regierung wir~ dafür Sorge tragen, ckrß cd'fe diejenigen Pässe von rei 9hsenQehörigen Suden (§ S der Ers -en Verordnung zum Reichsbürgergps·etz vom 14; ovember 1~3-5 - RGBL, t. S. 1333), die zur Ausreise in das Ausland oder für den Aufenthalt im .kuslanö bestimmt sind, möglichst beschleunigt mit einem Merkmal vers~tien werden, das den Inhaber als Juden kennzeichnet. 2. Die Schweizerische Regierung wird reic~ angehtirigen Juden, deren Paß mit dem in Nr. 1 erwähnten Merkm<d versehen ist oder nach den deutschen Bestimmungen· versehen sein JP Uß, die Eioreise~ in die Schweiz gestatten, wenn die zuständige schweizerische Vertret ung 4n den Paß eine "Zusicherung der Bewilligung zum ft~fer:tthhJt in der Schweiz oder zur Durchreise durch die Schweiz" eingetrago n hat 3. Die in Betracht kommenden deutschen Dienststel Iew:., die an der deutsch- schweizerischen Grenze mit der Paßnachschau upd Grenzüberwachung betraut sind, werden angewiesen werden, an ,derr Ausreise nach der Schweiz reichsangehörige Juden zu hindern, deren Aoß d e "Zusicherung der Bewilligung zum Aufenthalt in der Schweiz oder :zur Curchreise durch die Schweiz" nicht enthä ~t... Die Deutsche Regi.erung b.ehS;Ht sitn VP~t nach Benetlm"en mit der Schwei- zerischen Regierung au.cb YO:n Juden schwei~erisclie Staatsangehörigkeit die Einholung eineP ,.Zusicher n·§' der Bewiltig'iJ g zum Aufenthalt im Reichsgebiet oder zyr purehreise durch Clas Re·ichsgebiet" zu fordern, falls sich hierfür naih deutscher· Auffassung etwa die Notwendigkeit ergeben sollte.                                      .. Die Schweizerische Regierung nimmt die Kündigung der deutsch-schwei- zerischen Vereinbarung über die gegenseitige Aufhebung des Sichtver- merkzwanges vom 9. Januar 1926 zurück. Falls die oben vorgesehene Regel ung nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen sollte, werden die beiden Regierungen erneut, insbesondere wegen der Bestimmung des Zeitpunktes für die etwa notwendige Einführung des allgemeinen Sichtvermerkszwanges in Verbindung treten. gez. Dr. Best; gez. Krause; gez. Kröning; gez. G. Rödiger*; gez. Heinrich Rothmund; gez. F. Kapp·eler; 147 * Dr. Roediger, der noch im Rademacher-Prozeß ein Rechtsgutachten lieferte, war anfänglich Bundesverfassungsrichter, legte jedoch wegen der starken Angriffe sein Amt nieder und verzog nach Tü bingen. ,
246

Zur nächsten Seite