Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der wichtigsten Grundrechte in der Wissensgesellschaft.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Artikel 5 des Grundgesetzes

Wieso ist Informationsfreiheit wichtig?

Weil der Zugang zu Wissen der Bevölkerung die Macht zum informierten und selbstbestimmten Handeln verleiht. Herrschaftswissen wird zu öffentlichem Wissen. Informationsfreiheit ist ein Mittel zur Kontrolle politischer Prozesse. Sie kann Korruption vorbeugen, erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Politik und Verwaltung. Der freie Informationsfluss durch den Staat stärkt und belebt die Demokratie, weil er Partizipation möglich macht. Nur wer Einblick in das Zustandekommen kollektiv verbindlicher Entscheidungen hat, kann diese auch effektiv beeinflussen - vorausgesetzt, dass dazu passende demokratische Mittel bereitstehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt. Es regelt den Zugriff auf staatliche Dokumente und Akten neu. Seitdem müssen Behörden auf Antrag Informationen herausgeben und damit ist das „Amtsgeheimnis“ de facto abgeschafft. Zum Beispiel müssen Protokolle interner Beratungen und interne E-Mails auf Antrag veröffentlicht werden. Mehr Beispiele finden Sie in unser Rubrik “Anfrage-Ideen“. Da das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht für Landes- und Kommunalbehörden gilt, regeln alle Bundesländer in ihrem Wirkungsbereich die Auskunftsgesetze selbst. Dabei hat sich über die letzten Jahre eine unübersichtliche „Dreiklassengesellschaft“ etabliert: Länder ohne IFG, Länder mit IFG und Länder mit Transparenzgesetz.

Transparenzgesetz

Transparenzgesetze sind eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze. Neben der Aktenauskunft auf Antrag, sind Behörden verpflichtet, wichtige staatliche Dokumente aktiv zu veröffentlichen. Zum Beispiel müssen Verträge mit Unternehmen auf einer staatlichen Webseite öffentlich einsehbar sein. Transparenzgesetze ergänzen die reaktive Informationspflicht von Behörden um eine aktive Veröffentlichungspflicht.

Bundesländer

Die Informationsrechte schwanken stark zwischen den Bundesländern. Manche Länder haben gar kein IFG, die meisten sind nicht besonders gut. Darunter fällt auch das IFG des Bundes, welches für all seine Behörden greift. Einen detaillierten Vergleich sämtlicher Gesetze finden Sie unter transparenzranking.de.

Deutschlandkarte, Bundesländer eingefärbt nach Punktzahl im Transparenzranking.

Recht auf Informationen in Europa

Im internationalen Vergleich gerät Deutschland damit ins Hintertreffen. Außer in Österreich und Belarus haben Bürger:innen in allen Staaten Europas das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auch die Europäische Union hat ein Informationsfreiheitsgesetz. In vielen Staaten gibt es mit FragDenStaat vergleichbare Portale. Eine Übersicht gibt es hier.

Um einen umfassenden Informationszugang auch dauerhaft sicherzustellen, müsste die Bundesrepublik die Tromsö-Konvention unterzeichnen. Bisher weigert sie sich allerdings.

Europakarte. Rot markiert sind Länder ohne IFG (Österreich, Belarus, Bayern, Sachsen und Niedersachsen), Länder mit IFG sind blau markiert (alle anderen europäischen Länder sowie deutsche Bundesländer)

IFG, UIG, VIG

Auch in Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt es Möglichkeiten, Informationen von öffentlichen Stellen zu befreien. Behörden müssen nämlich im gesamten Bundesgebiet Informationen mit Bezug zur Umwelt sowie Verbraucherinformationen herausgeben. Dies wird durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geregelt.

Typische UIG-Anfragen drehen sich zum Beispiel um Unterlagen eines Flughafens, um Lärmmessungen, CO2-Daten, Gutachten zu Umweltauswirkungen von Bauvorhaben und um öffentlichen Nahverkehr. Typische VIG-Anfragen drehen sich um Ergebnisse von Hygienekontrollen etwa bei Volksfesten und beim Weihnachtsmarkt oder Lebensmittelkontrollen in Restaurants. Anfragen nach dem VIG sind zudem bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro gebührenfrei und bei Anfragen zu Rechtsverstößen bis zu 1000 Euro gebührenfrei.

FragDenStaat hilft Ihnen, Ihr Recht auf Informationsfreiheit umzusetzen.

Mit unserem Portal unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung. Mit unserem Einsteiger-Guide erleichtern wir Ihren Einstieg in die Welt der Informationsfreiheit und beantworten unter anderem häufig gestellte Fragen. In einem Arbeitspaper der Otto-Brenner-Stiftung geben wir einen tieferen Einblick in die Welt der Informationsfreiheit (als PDF downloaden).

Anzahl der Anfragen

Jährlich werden etwa 10.000 Anfragen an Bundesbehörden gesendet. Mehr als die Hälfte aller IFG-Anfragen in Deutschland wird über FragDenStaat gestellt.

Seit Gründung von FragDenStaat im Jahr 2011 haben Nutzer:innen mehr als 200.000 Anfragen über die Plattform gesendet.