Informationsfreiheit im VölkerrechtBundesregierung ignoriert Tromsö-Konvention

Mit der Tromsö-Konvention tritt bald erstmals ein völkerrechtlicher Vertrag zu staatlicher Transparenz in Kraft. Die Bundesregierung hat kein Interesse, der Konvention des Europarats beizutreten. Bisherige Regelungen dazu genügen ihr.

-
Tromsø, Stadt der Berge und der Europaratskonventionen –

Historischer Schritt für die Informationsfreiheit: Im September wird mit der Tromsö-Konvention des Europarats ein neuer völkerrechtlicher Vertrag in Kraft treten, der alle Mitgliedsstaaten des Vertrags verpflichtet, den allgemeinen Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Informationen sicherzustellen.

Als zehnter Staat ratifizierte die Ukraine im Mai die Konvention. Damit ist die Mindestanzahl für ein Inkrafttreten erreicht. Neben der Ukraine haben unter anderem Estland, Ungarn und Schweden den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert.

Bundesregierung bleibt tatenlos

Damit wird es erstmals ein völkerrechtliches Instrument geben, mit dem ein allgemeines Recht auf Informationsfreiheit festgeschrieben wird. Sie setzt Mindeststandards für die Transparenz von Politik und Verwaltung. Die bisherige Entwicklung der Tromsö-Konvention verlief zäh: Sie wurde im Jahr 2009 erstellt und bisher von 17 Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnet, jedoch noch nicht von allen ratifiziert.

Die deutsche Bundesregierung plant derzeit nicht, der Konvention beizutreten. Eine Unterzeichnung des Vertrags sei „nicht beabsichtigt“, schrieb die Bundesregierung vergangene Woche auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz. Der Grund: Das auf Bundesebene bestehende Informationsfreiheitsgesetz von 2005 erfülle „seinen Zweck“.

Von Notz kritisiert gegenüber netzpolitik.org die Haltung der Bundesregierung: "Über viele Jahre hat die Bundesregierung alles dafür getan, dass ein offenes Regierungshandeln in Deutschland ein echtes Nischendasein führt. So ist die Bundesrepublik Deutschland in beinahe allen europäischen und internationalen Vergleichen weiterhin weit abgeschlagen.“ Der Verweis der Bundesregierung auf das 15 Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz sei „ein wirklich schlechter Witz“.

Bundesländer ohne Transparenz

Tatsächlich zeigt sich in der Corona-Krise nicht nur bei der Bundesregierung, sondern auch in den Bundesländern Defizite bei der staatlichen Transparenz. Sachsen, Niedersachen und Bayern haben weiterhin kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. „Das zeugt von einer völlig falschen politischen Prioritätensetzung und davon, dass man noch immer nicht gewillt ist, hieran etwas zu ändern“, sagt von Notz. Das sei „einfach bitter und für unsere Demokratie im Jahr 2020 schlecht.“

Zumindest in den Vertragsstaaten könnte die Tromsö-Konvention jetzt aber echte Veränderungen bringen, wie dies bei der Aarhus-Konvention bereits im Bereich der Umweltinformationen geschehen war. Ungarn war der Tromsö-Konvention 2010 beigetreten, bevor die zunehmend autoritär agierende Orbán-Regierung an die Macht kam. Das intransparente Agieren von Orbán Partei Fidesz dürfte gegen die Kernprinzipien der Tromsö-Konvention verstoßen.

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Lobbytreffen zwischen Landwirten und Ministerium Alles für den Spargel

Innerhalb von nur einer Woche entschied die Bundesregierung mitten in der Corona-Krise, dass es Ausnahmen der strengen Hygienevorschriften für die Landwirtschaft geben soll. Begleitet wurde dies von intensiven Gesprächen der Regierung mit der Agrarlobby – während Gewerkschaften offenbar links liegen gelassen wurden.