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Aktenzeichen
T-214/13
ECLI
ECLI:EU:T:2015:448
Datum
2. Juli 2015
Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union
Gesetz
Regulation (EC) No 1049/2001
Regulation (EC) No 1049/2001

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 2. Juli 2015

T-214/13

Ein Zugangsantrag, der die informationspflichtige Stelle zur Erstellung eines neuen Dokuments veranlassen würde, selbst wenn dieses auf Elementen beruhen würde, die schon in vorhandenen Dokumenten enthalten sind, ist kein Antrag auf teilweisen Zugang und geht über den Rahmen der Verordnung hinaus. Die informationspflichtige Stelle muss daher grundsätzlich einem Antrag, der darauf gerichtet ist, in einer Datenbank anhand von Parametern, die der Antragsteller definiert, zu suchen, nur dann stattgeben, wenn eine entsprechende Suchfunktion zur Verfügung steht. Im Ergebnis weist das Gericht die Klage gegen eine Ablehnungsentscheidung der Kommission zurück. Diese hatte einen Antrag abgelehnt, der sich auf eine "Tabelle" mit einer Reihe anonymisierter Daten aus einem Personalauswahlverfahren richtete. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales

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