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Aktenzeichen
T-411/09
Datum
12. Januar 2011
Gericht
Gericht der Europäischen Union
Gesetz
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Beschluss: Gericht der Europäischen Union am 12. Januar 2011

T-411/09

Der Kläger begehrte Einsicht in den Schriftwechsel nebst Anlagen zwischen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem griechischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem Flughafenbau. Die Kommission lehnte die Einsicht in bestimmte Unterlagen ab. Sie änderte ihre Entscheidung nach Klageerhebung nochmals, gewährte aber noch immer nicht die Einsicht in alle begehrten Unterlagen. Da der Kläger seinen Klageantrag nicht auf diese neuere Entscheidung der Kommission umstellte, erklärte das Gericht die Hauptsache für erledigt und entschied nicht mehr in der Sache selbst. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Prozessuales

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InfoCuria                                                   http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&... BESCHLUSS DES GERICHTS (Sechste Kammer) 12. Januar 2011(*) „Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Ersetzung der angefochtenen Handlung während des Verfahrens – Verweigerung der Anpassung der Anträge – Erledigung“ In der Rechtssache T‑411/09 Ioannis Terezakis, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: zunächst Rechtsanwalt B. Lombart, dann Rechtsanwalt P. Synoikis, Kläger, gegen Europäische Kommission, vertreten durch L. Flynn und C. ten Dam als Bevollmächtigte, Beklagte, wegen Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. August 2009, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Teilen bestimmter zwischen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem griechischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens Spata in Athen (Griechenland) ausgetauschter Schreiben und deren Anlagen verweigert wurde, erlässt DAS GERICHT (Sechste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten E. Moavero Milanesi sowie der Richter N. Wahl (Berichterstatter) und S. Soldevila Fragoso, Kanzler: E. Coulon, folgenden Beschluss Vorgeschichte des Rechtsstreits und Verfahren 1      Mit E-Mail vom 24. April 2009 beantragte Herr Ioannis Terezakis auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) den Zugang zu dem Schriftwechsel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit den griechischen Behörden über etwaige steuerliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens Spata in Athen (Griechenland). 2     Mit E-Mail vom 8. Juni 2009 gewährte der Leiter der Direktion C „Operative und politische Unterstützung“ des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) teilweisen Zugang zu fünf Dokumenten, zu denen der Kläger Zugang beantragt hatte. Dabei handelte es sich um 1 von 4                                                                                                             29.12.2011 09:38
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