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Aktenzeichen
10 C 1.21
Datum
5. Mai 2022
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 5. Mai 2022

10 C 1.21

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen die Entscheidung der Vorinstanz als unbegründet zurück. Gegenstand des Verfahrens waren die Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen. Sie sind grundsätzlich offenzulegen - allerdings, wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hatte, mit Ausnahmen personenbezogener Daten sowie urheberrechtlich geschützter Anlagen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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