Information
- Aktenzeichen
- 10 C 1.21
- Datum
- 5. Mai 2022
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Gesetz
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 5. Mai 2022
10 C 1.21
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen die Entscheidung der Vorinstanz als unbegründet zurück. Gegenstand des Verfahrens waren die Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen. Sie sind grundsätzlich offenzulegen - allerdings, wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hatte, mit Ausnahmen personenbezogener Daten sowie urheberrechtlich geschützter Anlagen. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
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