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Aktenzeichen
10 K 4047/20
Datum
30. November 2021
Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 30. November 2021

10 K 4047/20

Nach Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag. Die Regelung in § 38 der Gemeindeordnung findet hier - auch analog - keine Anwendung. Die Einsicht in Grundstückskaufverträge einer Gemeinde bewirkt nicht zwingend nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr. Grundstückskaufverträge einer Gemeinde mit einem Dritten sind nicht per se Geschäftsgeheimnisse in dem Sinne des § 6 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle beziehungsweise der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, inwiefern sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenlegung nachhaltig verschlechtern würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

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