Information
- Aktenzeichen
- 10 S 2267/19
- Datum
- 2. März 2021
- Gericht
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Gesetz
- Sonstige
Sonstige
Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 2. März 2021
10 S 2267/19
Der Verwaltungsgerichtshof weist eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss durch die Vorinstanz zurück. Diese hatte zur Streitwertberechnung in zulässiger Weise die Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren zusammengerechnet. (Quelle: LDA Brandenburg)