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Aktenzeichen
10 S 2267/19
Datum
2. März 2021
Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Gesetz
Sonstige
Sonstige

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 2. März 2021

10 S 2267/19

Der Verwaltungsgerichtshof weist eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss durch die Vorinstanz zurück. Diese hatte zur Streitwertberechnung in zulässiger Weise die Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren zusammengerechnet. (Quelle: LDA Brandenburg)

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