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Aktenzeichen
10 C 24.19
Datum
15. Dezember 2020
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020

10 C 24.19

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Es erkennt in dem Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung und Vergabe der Projektträgerschaft Luftfahrtforschung ebenfalls keinen Rechtsmissbrauch und erörtert diesen Gesichtspunkt ausführlich. In der Sache stellt es fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt wird. Die Vergabeverordnung enthält aber eine vorrangige Vertraulichkeitsregelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

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