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Aktenzeichen
10 C 23.19
Datum
13. Oktober 2020
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Oktober 2020

10 C 23.19

Das Bundesverwaltungsgericht hält den differenzierten Gebührenrahmen der Informationsgebührenverordnung für ausreichend, um das Verbot einer abschreckenden Gebührenerhebung umzusetzen. Die Gebührenhöhe kann solange unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bestimmt werden, wie der Gebührenrahmen nicht überschritten wird. Im Falle eines umfangreicheren Verwaltungsaufwands wird der sich ergebende Betrag am oberen Gebührenrand gekappt. Im Rahmen der Sprungrevision lehnt das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

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