Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Information

Aktenzeichen
10 C 17.19
Datum
17. Juni 2020
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 17. Juni 2020

10 C 17.19

Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei den Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen einen mit dem Informationszugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes identischen sachlichen Regelungsgegenstand handelt. Die spezielleren (abschließenden) Vorschriften des Parteiengesetzes verdrängen somit das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Informationen, die über das Parteiengesetz nicht zugänglich sind, können somit auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht herausgegeben werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Ablehnungsbegründung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Dieses Dokument wird noch verarbeitet...

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: