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Aktenzeichen
5 K 1473/20
Datum
4. Juni 2020
Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Freiburg am 4. Juni 2020

5 K 1473/20

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, Einblick in die Totenscheine von an bzw. mit Corona verstorbenen Personen zu erhalten, ab. Es begründet dies mit einer entgegenstehenden, gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg vorrangigen und abschließenden Regelung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

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