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Aktenzeichen
2 K 198.17
Datum
11. April 2019
Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 11. April 2019

2 K 198.17

Nachdem der Klägerin während des Gerichtsverfahrens von der Beklagten die begehrte Einsichtnahme in den "Bestand Globke" beim Beigeladenen zugesagt und sie damit klaglos gestellt wurde, fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse für die Erwirkung eines Urteils. Die von der Beklagten zu Protokoll des Gerichts abgegebene Zusicherung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt. (Quelle: LDA Brandenburg)

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