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Aktenzeichen
12 B 14.18
Datum
29. März 2019
Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29. März 2019

12 B 14.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen fest, dass eine oberste Bundesbehörde auch dann informationspflichtige Stelle nach dem Umweltinformationsgesetz ist, wenn sie auf EU-Ebene an der Rechtsetzung mitwirkt. Es befasst sich ausführlich mit den Anforderungen an die Darlegung von nachteiligen Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen, mit dem Schutz internationaler Beziehungen, der Vertraulichkeit von Beratungen und interner Mitteilungen. Das Vorliegen entsprechender Ausnahmen verneint das Gericht und weist es die Berufung im Ergebnis zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Ablehnungsbegründung Strafverfolgung Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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