Information
- Aktenzeichen
- 12 B 8.17
- Datum
- 21. Februar 2019
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Gesetz
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2019
12 B 8.17
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Das Informationsfreiheitsgesetz wird nicht durch vergaberechtliche Informationsansprüche verdrängt. Einen Rechtsmissbrauch erkennt das Oberverwaltungsgericht in der Antragstellung nicht, setzt sich in seinem Urteil aber ausführlich mit diesem Gesichtspunkt auseinander. (Quelle: LDA Brandenburg)
Missbräuchliche Antragstellung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften
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