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Aktenzeichen
14 K 17293/17
Datum
21. Februar 2019
Gericht
Verwaltungsgericht Stuttgart
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Februar 2019

14 K 17293/17

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass eine Beanstandung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mangels Regelungswirkung keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist. Außerdem führt das Gericht aus, dass es sich bei der Wahrnehmung von Aufgaben auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg nicht um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, sondern um staatliche Aufgaben, also um Verwaltungsaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

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