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Aktenzeichen
13 K 2254/18
Datum
17. Mai 2018
Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 17. Mai 2018

13 K 2254/18

Das Verwaltungsgericht Köln weist eine Klage gegen das Bundesamt für Justiz zurück. Die Behörde hatte den Informationszugang zu Tabellen, in denen die Verfahrenslaufzeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten in den einzelnen Bundesländer abgebildet wird, zwar gewährt, allerdings lagen sie der Behörde unvollständig vor. Der Kläger beabsichtigte, feststellen zu lassen, dass das Bundesamt verpflichtet ist, ihm auch Einsicht in die künftig noch in den Besitz der Behörde gelangenden Tabellen zu gewähren. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse lag aber nicht vor, weil die Ablehnung des Informationszugangs mangels Vorhandensein der Informationen im maßgeblichen Zeitpunkt rechtmäßig war. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Existenz von Unterlagen