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Aktenzeichen
4 K 646/17
Datum
14. Mai 2018
Gericht
Verwaltungsgericht Bremen
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)

Urteil: Verwaltungsgericht Bremen am 14. Mai 2018

4 K 646/17

Das Verwaltungsgericht verurteilt eine Stadtverwaltung, darüber Auskunft zu erteilen, welcher Bieter anlässlich eines Vergabeverfahrens zur Installation eines WLAN-Netzes den Zuschlag erhalten hat und welche Merkmale das erfolgreiche Gebot aufweist. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht jedoch nicht, weil die Vertraulichkeitsvorschrift aus der Unterschwellenvergabeverordnung eine Sperrwirkung gegenüber dem Bremer Informationsfreiheitsgesetzes entfaltet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

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