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Aktenzeichen
12 B 5.17
Datum
22. März 2018
Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Gesetz
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. März 2018

12 B 5.17

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass der Kläger trotz Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes einen Anspruch darauf hat, dass der Beklagte nach pflichtgemäßem Ermessen über die beantragte Akteneinsicht entscheidet. Ein ungeschriebener Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesucht besteht nicht. Der Gesetzgeber hat mit dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz den allgemeinen Akten- und Informationszugang erschöpfend geregelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

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