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Aktenzeichen
2 LC 58/17
Datum
27. Februar 2018
Gericht
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Gesetz
Verbraucherinformationsgesetz
Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 27. Februar 2018

2 LC 58/17

Das Oberverwaltungsgericht schließt sich der vorherigen Instanz nicht an, die der Auffassung war, dass es sich bei Informationen über die Transport- und Schlachtbedingungen von Nutz- und Schlachttieren (hier: Puten) um Umweltinformationen handelt, die unter den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen. Derartige Informationen stellen vielmehr Daten über unter Umständen nicht zulässige Abweichungen vom nationalen und unionsrechtlichen Lebens- und Futtermittelrecht und über die Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes dar, sodass sie dessen Anwendungsbereich unterfallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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