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Aktenzeichen
15 A 530/16
Datum
18. Oktober 2017
Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Oktober 2017

15 A 530/16

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts unterliegt auch nach Ergehen der Entscheidung dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen, wenn die Herausgabe geeignet ist, diese zu beeinträchtigen. Eine sachgerechte und möglichst qualitätsvolle kartellrechtliche Entscheidung hat zur Vorbedingung, dass sie in ihrer Entstehung rein intern ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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