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Aktenzeichen
7 C 19.15
Datum
30. März 2017
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. März 2017

7 C 19.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz behördlicher Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs liegt im Hinblick auf die Vorgänge des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes nicht vor. Außerdem stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass sich die Ausnahme zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information lediglich den Schutz des Informanten im Interesse der behördlichen Aufgabenerfüllung bezweckt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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