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Aktenzeichen
10 C 16.19
Datum
26. Januar 2017
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. Januar 2017

10 C 16.19

Das Bundesverwaltungsgericht ändert die Urteile der beiden Vorinstanzen. Diese hatten ein Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen, festgestellt. Im Gegensatz dazu urteilt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes einen Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen. Die entsprechende Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass eine vorrangige Fachregelung dem Einzelnen einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Zugangsanspruch verleiht. (Quelle: LDA Brandenburg)

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