Information
- Aktenzeichen
- 3 K 4229/15
- Datum
- 16. Juni 2016
- Gericht
- Verwaltungsgericht Karlsruhe
- Gesetz
- Europäische Menschenrechtskonvention, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 16. Juni 2016
3 K 4229/15
Informationen in Zusammenhang mit dem Weisungsverhältnis zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn sie dem Bereich der Strafrechtspflege zuzuordnen sind. Das Urteil enthält auch Ausführungen zu einem möglichen Informationsanspruch presseähnlicher Nichtregierungsorganisationen auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Quelle: LDA Brandenburg)
Konkurrierende Rechtsvorschriften Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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