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Aktenzeichen
7 C 34.17
Datum
9. Mai 2016
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 9. Mai 2016

7 C 34.17

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück. Dieses hatte festgestellt, dass das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts auch nach Ergehen der Entscheidung dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen unterliegt. Der Prozess der Meinungsbildung wäre gefährdet, wenn das Votum als Diskussionsbeitrag eines Mitglieds der Beschlussabteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde und der getroffenen Entscheidung gegenübergestellt werden könnte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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