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Aktenzeichen
13 K 5012/13
Datum
28. Januar 2016
Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 28. Januar 2016

13 K 5012/13

Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Bundeskartellamts in Bezug auf den Informationszugang zum Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung der Behörde ab. Dem Anspruch steht die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit entgegen. Das Votum ist essentieller Bestandteil der Beratungen und nicht nur vorbereitender Sachbericht; das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ist mittels einer justizähnlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung mit besonders hohen rechtsstaatlichen Garantien versehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

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