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Aktenzeichen
3 L 31913
Datum
23. April 2014
Gericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetz
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt am 23. April 2014

3 L 31913

Der Insolvenzverwaltung eines Steuerpflichtigen hat einen Anspruch auf eine Entscheidung des Finanzamtes nach pflichtgemäßem Ermessen über seinen Antrag auf Einsicht in die Akten aus dem Steuerverfahren. Dieser Anspruch besteht auf der Grundlage der Abgabenordnung, die gegenüber dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt vorrangig ist. Dessen Ausnahme zum Schutz von Verfahren in Steuersachen stellt lediglich klar, dass diese Vorrangwirkung nicht nur Steuerverfahren Dritter, sondern auch des Steuerpflichtigen selbst betrifft. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

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