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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. Juni 2002

21 B 589/02

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die einstweilige Anordnung zur Vorlage von Bautagebüchern. Es verneint eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten. Auch ist die Abwendung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteils der öffentlichen Stelle kein Ablehnungsgrund. Vom Anordnungsanspruch nimmt das Oberverwaltungsgericht allerdings Informationen über eine bestimmte Baumaßnahme aus, die von der Beklagten nicht durchgeführt wurde, sodass diese auch nicht über Unterlagen hierüber verfügt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird insoweit geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

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