Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 3. Mai 2011
AN 4 K 11.00644
Aus der Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes, nach der sich ein Antragsteller für den Fall der Einsichtnahme Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen kann, ergibt sich, dass das Gesetz davon ausgeht, dass die Einsichtnahme vor Ort erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf Übersendung von Kopien besteht deshalb nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)
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