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Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 22. Juni 2021
10 S 320/20
Der Zugang zu einer für die beklagte Gemeinde von einem Rechtsanwalt erstellen, schriftlichen Beratung ist im konkreten Einzelfalls, der dem Verfahren zu Grunde lag, zu gewähren. Der Verwaltungsgerichtshof begründet ausführlich, weshalb die Ausnahmetatbestände des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, der Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, vor nachteiligen Auswirkungen auf den Erfolg eines Gerichtsverfahrens oder der Urheberrechtsschutz nicht erfüllt sind. Gegenstand der anwaltlichen Beratung waren Einzelheiten zur Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht