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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. April 2013

13 B 192/13

Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. Es fehlt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung. (Quelle: LDA Brandenburg)

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. April 2013

13 B 215/13

Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. April 2013

13 B 238/13

Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

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