Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Art. 5 Grundgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2013

5 A 413/11

In seiner auf dem Presserecht basierenden Entscheidung wird die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Urteils der Vorinstanz verurteilt, dem Kläger - einem Journalisten - bestimmte Auskünfte über Inhalte eines Mietvertrags zwischen der öffentlich-rechtlich organisierten Eigentümerin eines ehemaligen Flughafens und einem Messeveranstalter zu erteilen. Das Urteil enthält ausführliche Darlegungen zur Anwendbarkeit der Landespressegesetze gegenüber Bundesbehörden sowie zahlreiche Erwägungen, die im Rahmen der Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und öffentlichem Interesse an der Bekanntgabe der in Rede stehenden Informationen anzustellen sind. Dabei geht es im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält jedoch, anders als der presserechtliche Auskunftsanspruch, eine solche Abwägung nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. März 2013

8 A 1172/11

Fiskalische Interessen des Bundes sind geschützt, soweit eine staatliche Stelle wie ein Dritter mit der Absicht der Gewinnerzielung am Markt auftritt. Die fiskalischen Interessen den Bundes sind darauf gerichtet bei der Veräußerung von Grundstücken den höchstmöglichen Marktpreis zu erzielen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das Bekanntwerden der Informationen geeignet wäre, die fiskalischen Interessen zu beeinträchtigen, wobei eine solche Beeinträchtigung von hinreichendem Gewicht auch hinreichend wahrscheinlich sein muss. Die Frage des Informationszugangs hängt nicht von der Person des konkreten Antragstellers und dessen Verwendungsabsichten ab. Der Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse lässt sich auch auf öffentliche Stellen anwenden, die wie ein privater Dritter mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt auftreten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Fiskalische Interessen

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