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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 3. Dezember 2008

2 A 132.07

Gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu einer Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, da das Bekanntwerden des Dokuments nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgabe der Bundesanstalt haben kann. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden steht dem Informationszugang entgegen. An die Wahrscheinlichkeit eines Nachteils sind nur geringe Anforderungen zu stellen. Die Stellungnahme betrifft die Frage der Rechtsfähigkeit einer Sparkasse; die Angreifbarkeit ihrer Verträge kann die Kreditwürdigkeit dieser Sparkasse berühren. Zudem hängt die Aufgabenerfüllung der Bundesanstalt auch von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Instituten ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

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