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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14 6

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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