Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 30. Juli 2015
6 A 1998/13
Die Anwendung des Bundestatistikgesetzes - und damit auch das Statistikgeheimnis - findet auf den in Rede stehenden Vorgang zu den Ergebnissen der für die Monopolkommission durchgeführten Vergleichsberechnungen Anwendung. Die Schutzwirkung tritt unter anderem deshalb ein, weil die zugekauften Datensätze aus privaten Beständen mit den eigenen amtlichen Unterlagen und Daten der Behörde zusammengeführt werden. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz besonderer Amtsgeheimnisse ist damit erfüllt. Das Urteil setzt sich im Zusammenhang mit dem Statistikgeheimnis auch mit der Bestimmung des Begriffs der "statistischen Einzeldaten" in Abgrenzung von dem "statistischen Ergebnis" auseinander. Der Verwaltungsgerichtshof ändert das Urteil der ersten Instanz, die einen Zugangsanspruch noch bejaht hatte. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung
Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 20. März 2007
11 A 1999/06
Die Gewährung der Einsicht in eine Datenbank zu den Einwendungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main war rechtmäßig. Der Begriff "Umweltinformationen" ist weit auszulegen und vorliegend anwendbar, der Ausnahmetatbestand der unabgeschlossenen Vervollständigung von Informationen liegt nicht vor und eine Missbrauchsabsicht der Antragsteller ist nicht zu erkennen. Der Antrag ist zudem hinreichend bestimmt. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Informationen vom Vorhabenträger teilweise freiwillig zur Verfügung gestellt wurden, ist im Rahmen der Interessenabwägung in nicht zu beanstandender Weise zu Gunsten der Antragsteller entschieden worden. Anspruchsberechtigt waren auch ein Kirchengemeindeverband, Kommunen, eine städtische Gesellschaft sowie eine Bürgerinitiative. (Quelle: LDA Brandenburg)
Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten
Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 30. Juli 2015
6 A 1098113
Die Anwendung des Bundestatistikgesetzes - und damit auch das Statistikgeheimnis - findet auf den in Rede stehenden Vorgang zu den Ergebnissen der für die Monopolkommission durchgeführten Vergleichsberechnungen Anwendung. Die Schutzwirkung tritt unter anderem deshalb ein, weil die zugekauften Datensätze aus privaten Beständen mit den eigenen amtlichen Unterlagen und Daten der Behörde zusammengeführt werden. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz besonderer Amtsgeheimnisse ist damit erfüllt. Das Urteil setzt sich im Zusammenhang mit dem Statistikgeheimnis auch mit der Bestimmung des Begriffs der "statistischen Einzeldaten" in Abgrenzung von dem "statistischen Ergebnis" auseinander. Der Verwaltungsgerichtshof ändert das Urteil der ersten Instanz, die einen Zugangsanspruch noch bejaht hatte. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung