Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 17. Mai 2017

1 K 1802/16

Die Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LIFG) erfüllt alle Voraussetzungen eines Verwaltungsakts nach § 35 Satz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Informationen, die nicht verkörpert sind, wie beispielsweise das Wissen oder die Erinnerungen eines Behördenmitarbeiters oder eines Gemeinderatsmitglieds, stellen keine Aufzeichnung und damit auch keine Information i. S. v. § 3 Nr. 3 LIFG dar. Der Informationsberechtigte muss die begehrte Information so konkret und zumindest bestimmbar bezeichnen, wie es ihm nach seinem Horizont und seinem Kenntnisstand möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 8. November 1996

9 K 1341/95

Bei den Informationen eines Regierungspräsidiums über Abwassereinleitungen einer Betriebsstätte, unzulässige Einleitungen sowie darauf bezogene Angaben über Maßnahmen der Verwaltung handelt es sich um Umweltinformationen in Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch sind Informationen über abgeschlossene Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten vom Inhalt des Zugangsanspruchs umfasst. Der Zugang ist nicht generell wegen eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen; hierdurch begründet sich keine Sperrwirkung gegenüber solchen Informationen, die bereits vor Einleitung des Verfahrens bei der Behörde vorhanden waren. Das Verwaltungsgericht verpflichtet ein Regierungspräsidium, über den Einsichtsantrag neu zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

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