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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 25. Januar 2011

3 K 1050/09

Die Klägerin, eine Trägerin sozialer Einrichtungen für Behinderte, hat keinen Anspruch auf Einsicht in Vorgänge, aus denen sich die Entgeltsatzvereinbarungen mit allen Trägern vergleichbarer Einrichtungen ergeben. Aktenführende Behörde im Sinne des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist jene Behörde, bei der die betroffenen Unterlagen tatsächlich vorhanden sind. Maßgeblich für die Beurteilung des Vorhandenseins ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Aufgrund einer Zuständigkeitsänderung hatte sich aber die ursprünglich aktenführende Behörde der Vorgänge endgültig entledigt. Das Gesetz gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in Retente, da der Anspruch auf Akteneinsicht in der Regel ausschließlich durch Gewährung von Einsicht in die Originaldokumente erfüllt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung Prozessuales Bestimmtheit des Antrags Beratungspflicht

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Cottbus am 7. Juni 2012

3 M 12/12

Das Verwaltungsgericht erlässt einen Vollstreckungsbeschluss, in dem der Vollstreckungsschuldnerin ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,00 Euro für den Fall angedroht wird, dass sie ihrer Verpflichtung, der Vollstreckungsgläubigerin entsprechend dem Tenor einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu gewähren, nicht bis zu einer bestimmten Frist nachkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

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