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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verhaltenskodex für den Zugang zu Rats- und Kommissionsdokumenten

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 12. Juli 2001

T-204/99

Der Europäische Rat und die Europäische Kommission sind berechtigt, der Öffentlichkeit den teilweisen Zugang zu Dokumenten zu verweigern, sofern sich nach Prüfung der Dokumente ergibt, dass der teilweise Zugang sinnlos ist. Dies ist der Fall, wenn die Teile der Dokumente so wenig Informationen enthalten, dass sie für den Kläger wertlos sind. Die Europäischen Organe sind gehalten, für jedes beantragte Dokument zu prüfen, ob die Verbreitung geeignet ist, ein geschütztes öffentliches Interesse zu beeinträchtigen. Sie müssen jedoch nicht für jedes einzelne Dokument die zwingenden Gründe, die zur Verweigerung des Zugangs geführt haben, angeben. Es ist ausreichend, Gruppen von Dokumenten zu bilden und Gründe für die jeweiligen Gruppen anzugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Ablehnungsbegründung Internationale Beziehungen

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