Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 25. Juni 2020
6 K 2060/20
Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wirksam in Anspruch genommen werden kann. Der Festsetzung von Gebühren in Höhe von 1.500 EUR für die - hier erheblich eingeschränkte - Gewährung eines Informationszugangs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kommt sowohl abstrakt als auch individuell-konkret abschreckende Wirkung zu. (Quelle: LDA Brandenburg)
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