Digitale Wahlen für Parteien ermöglichen
- umgesetzt
- Demokratie
- Staatswesen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir wollen das Parteiengesetz auf den Stand der Zeit bringen und dabei insbesondere den Parteien mehr digitale Beschlussfassungen und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen digitale Wahlen ermöglichen. Dies soll unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen geschehen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
Beschluss durch Bundestag
Darüber werden mit dem Gesetz nach „positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie“ digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten nun auch dauerhaft möglich gemacht.
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