Digitalisierung und Stärkung von Betriebsräten
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Die Mitbestimmung werden wir weiterentwickeln. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe werden wir Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erproben. Wir schaffen ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe, das ihren analogen Rechten entspricht. Die sozial- ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Hinsichtlich dieser Fragen werden wir das Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluieren. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Digitalisierung und Stärkung von Betriebsräten“
Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 1 Woche her
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