Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt
- nicht begonnen
- Gesundheit
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir setzen das Nationale Gesundheitsziel Gesundheit rund um die Geburt mit einem Aktionsplan um. Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte und führen einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt ein. Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und schaffen die Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an Kliniken.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Federführung
- Bundesministerium für Gesundheit
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