Gesetzliche Regelung für Einsatz von V-Leuten
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir regeln Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden gesetzlich und machen sie unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Beobachtet von
Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden regeln soll
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