Koalitionstracker

Gesetzliche Regelung für Einsatz von V-Leuten

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir regeln Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden gesetzlich und machen sie unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Beobachtet von
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein

Kabinettsbeschluss

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden regeln soll

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